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   BGH, 27.09.1956 - II ZR 213/54   

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https://dejure.org/1956,3602
BGH, 27.09.1956 - II ZR 213/54 (https://dejure.org/1956,3602)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1956 - II ZR 213/54 (https://dejure.org/1956,3602)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1956 - II ZR 213/54 (https://dejure.org/1956,3602)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Köln, 27.07.2011 - 5 U 18/09

    Umfang der Prozessführungsbefugnis einer Partei nach Eröffnung des

    Daher ist ein Rechtsmittel insbesondere dann unzulässig, wenn der Rechtsmittelkläger im Zeitpunkt der Einlegung - etwa wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens - nicht mehr prozessführungsbefugt war (vgl. BGH WM 1956, 1473; Zöller-Greger, ZPO 27. Aufl. § 249 Rdn. 5; Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl. Rdn. 10; Münchener Kommentar-Gehrlein, ZPO § 249 Rdn. 17).
  • BGH, 28.06.1968 - V ZR 77/65

    Fehlen einer gültigen Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz als

    Daß für nachträgliches Wirksamwerden genehmigungsbedürftiger Geschäfte kein Raum mehr ist, sofern die Genehmigung rechtskräftig versagt wurde, hat der Senat mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 24. Oktober 1956, V ZR 21/55, WM 1956, 1473 = NJW 1956, 1918, und vom 29. April 1966, V ZR 153/63, S. 15 f).
  • BGH, 29.10.1956 - VII ZR 10/56
    Durch die Annahme der Importgenehmigung, spätestens aber dadurch, dass die Beklagte auf Verlangen des O. an dieses Zahlung leistete, kam zwischen der Beklagten und dem mit der Einziehung des Rechnungswerts beauftragten O. (Cc der Anordnung vom 1. Dezember 1947) ein privatrechtliches Schuldverhältnis zustande, das die Beklagte zur Erstattung der von O. an O. geleisteten Zahlungen in deutscher Währung verpflichtete (ähnlich das nicht veröffentlichte Urteil des II. Zivilsenats vom 27. September 1956 - II ZR 213/54 - im Ergebnis übereinstimmend auch OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Mai 1956 - 5 U 179/54 -).
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 82/96

    Prozeßführungsbefugnis des Gemeinschuldners bei persönlichem Widerspruch gegen

    Die vom Beklagten zu 1 persönlich durch seinen Prozeßbevollmächtigten eingelegte Revision ist zwar wirksam (BGH, Beschluß vom 27. September 1956 - II ZR 213/54 - WM 1956, 1473), jedoch unzulässig, denn der Beklagte zu 1 hat infolge der Konkurseröffnung gemäß § 6 Abs. 1 KO seine Prozeßführungsbefugnis verloren, weil die Konkursforderung die Konkursmasse betrifft.
  • BGH, 24.04.1968 - VIII ZR 169/67

    Rechtsmittel

    Diese Revision ist unzulässig (Mentzel/Kuhn KO 7. Aufl. vor §§ 10-12 Nr. 18; BGH WM 1956, 1473).
  • BGH, 05.12.1957 - VII ZR 233/56

    Rechtsmittel

    Es genügt, in dieser Hinsicht auf die einschlägigen Ausführungen in dem Urteil des II. Zivilsenats vom 27. September 1956 (II ZR 213/54) Bezug zu nehmen.
  • BGH, 20.12.1956 - VII ZR 46/56
    Denn die JEIA trat, als sie der Beklagten die eingeführte Ware verschaffte, ersichtlich nicht im Rahmen der ihr verliehenen hoheitlichen Befugnisse auf, sondern schloß privatrechtliche Verträge mit den sich daraus ergebenden rechtlichen Wirkungen ab, so daß die aus diesen Rechtsgeschäften hervorgehenden Ansprüche im ordentlichen Rechtswege zu verfolgen sind (BGH in ständiger Rechtsprechung: Urteile des II. Zivilsenats vom 26. Mai 1955 - BGHZ 17, 319 ff -, vom 26. April 1956 - II ZR 262/54, 54, 196 und 199/55 - vom 7. Mai 1956 - II ZR 70/54 - und vom 27. September 1956 - II ZR 213/54 - sowie des VII. Zivilsenats vom 29. Oktober 1956 - VII ZR 10/56 - insoweit sämtlich nicht veröffentlicht).
  • BGH, 18.10.1966 - 1 StR 346/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten betrügerischen

    Für die neue Verhandlung wird ferner darauf hingewiesen, daß es für die Anwendung des § 239 KO auf die Eröffnung des Konkursverfahrens, nicht auf die Rechtskraft des dahingehenden Beschlusses ankommt (BGH WM 1956, 1473; Jäger-Lent a.a.O. § 6 Anm, 11, Mentzel-Kuhn a.a.O. § 6 Anm. 1).
  • BGH, 23.04.1963 - Ia ZR 121/63

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsmittel hätten also nicht zu einem Sachurteil des Berufungsgerichts führen können (vgl. RGZ 66, 400; BGH WM 1956, 1473), es sei denn, daß der Verfahrensmangel im weiteren Verlauf des Verfahrens geheilt oder daß die Rechtsmitteleinlegung wirksam erneut vorgenommen worden wäre.
  • BGH, 29.04.1966 - V ZR 153/63

    Treuhandvereinbarung zur Übertragung von Eigentum - Nichtigkeit eines vom Landrat

    Mit der Versagung der Genehmigung war nämlich der Kaufvertrag vom 14. November 1940, dessen Wirksamkeit sich bis dahin noch in der Schwebe befunden hatte, endgültig unwirksam geworden; dieses Ergebnis konnte weder durch den späteren gegenteiligen Bescheid des Landrats vom 9. Juli 1946 noch durch die Entschließung des Landwirtschaftsministeriums vom 26. September 1947 wieder rückgängig gemacht werden (Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1956, V ZR 21/55, LM Grundstücksverkehrsbekanntmachung Nr. 1 = WM 1956, 1473 = NJW 1956, 1918).
  • BGH, 20.12.1956 - VII ZR 48/56
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